
![]()
Verein
![]()
Fallschirmjäger - Ehrenmals auf Kreta e.V.“
Nachdem die „Kameradschaft
Fallschirmjäger Denkmal“ als Interessensgemeinschaft das Ziel der Information
und des Wachrüttelns möglichst vieler Menschen erreicht hat, ist es aus
verschiedenen Gründen nun höchste Zeit geworden konkreter zu werden. Das bedeutet,
die Bemühungen aller Interessierten gebündelt in einem eingetragenen sowie
gemeinnützigen Verein fort zuführen!
Deshalb wurde aus der „Kameradschaft Fallschirmjäger Denkmal“ zum 31.10.2002
der „Freundeskreis zur Erhaltung eines Fallschirmjäger - Ehrenmals auf Kreta
e.V.“
In diesem Verein sind als Gründungsmitglieder neben den Akteuren der ehemaligen
„Kam. FJ Denkmal“ auch namhafte Personen des Bundes Deutscher Fallschirmjäger (BDF),
die sich gemeinsam für das Denkmal einsetzen werden.
Mitglied kann jede Person aus jedem Land werden, die sich mit unserer Satzung
konform erklärt und für das Denkmal interessiert bzw. einsetzen möchte.
Sämtliche Spenden sowie Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich zum Wohl des
Denkmals verwendet!
Dazu lesen Sie weitere Details unter der Rubrik „Satzung“.
Der „Freundeskreis zur Erhaltung eines Fallschirmjäger - Ehrenmals auf Kreta
e.V.“ freut sich über jedes neue Mitglied, das gewillt ist, aktiv am Erhalt
oder auch Neubau eines Fallschirmjäger - Ehrenmals
mitzuwirken.
![]()
Vorstandschaft:
|
Ehrenvorsitzender: Prälat
Msgr. Hermann Völck 1. Vorsitzender: Prof. Dr. Günter Brittinger 2. Vorsitzender:
Oberst a. D. Ernst Richstein Schatzmeister: StUffz d.R. Roman Krasch |
![]()
Jahresbeitrag
![]()
Dieser beträgt 60,- Euro und ist jeweils zum 02. Januar zu
überweisen.
Für Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Schüler und Studenten 30.- Euro.
Eine Aufnahmegebühr ist nicht vorgesehen.
![]()
![]()
Satzung
![]()
§ 1
Name, Sitz
Der Verein führt den Namen „ Freundeskreis zur Erhaltung eines
Fallschirmjäger-Ehrenmals auf Kreta“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
werden; nach der Eintragung lautet der Name „ Freundeskreis zur Erhaltung eines
Fallschirmjäger-Ehrenmals auf Kreta e.V.“
Der Verein hat seinen Sitz in 87527 Sonthofen.
§ 2
Zweck
Zweck des Vereins ist die langfristige Erhaltung des während des 2. Weltkrieges
vom Fallschirmjäger-Sturmregiment bei Chania auf der
Insel Kreta errichteten Ehrenmals. Falls die Erhaltung des vorhandenen
Ehrenmals nicht möglich ist, wird eine Neuerrichtung angestrebt. Alle
bereitgestellten Mittel werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet.
Der Verein steht auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland, er ist politisch und religiös neutral, selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine
Gewinnanteile aus dem Vereinsvermögen und nur einen angemessenen Beitrag zu den
Eigenkosten bei organisierten Arbeitseinsätzen auf Kreta.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das
Vermögen des Vereins zu Teilen an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
e.V. oder den Bund Deutscher Fallschirmjäger e.V. zum Zwecke der Pflege der
Erinnerung an die auf Kreta gefallenen Kameraden der Fallschirm- und
Gebirgsjägertruppen und des Kriegsgräberfriedhofs in Maleme/Kreta.
Über den Umfang der Zuwendungen an einen oder beide Vereine entscheidet die
letzte und auflösende Mitgliederversammlung.
§ 3
Eintritt von Mitgliedern
Mitglied des Vereins kann werden, wer sich dem Ehrenmal, das an die auf Kreta
gefallenen deutschen Soldaten erinnert, verbunden fühlt und dessen langfristige
Erhaltung fördern will. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag
der Vorstand.
( Auszüge der Satzung )
![]()
![]()
Aufnahmeformular
![]()
Bitte schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular an:
![]()
Deutschland Juli 2007
|
|
![]()